Aktuelles / Newsblog

Direkte Erfassung des abweichenden Leistungsdatums erleichtert Buchhaltung
Oft weichen das Leistungs- bzw. Lieferdatum vom Rechnungsdatum ab. Damit vom Finanzamt der Vorsteuerabzug nicht versagt wird, muss in diesem Fall die erbrachte Leistung/Lieferung und die Umsatzsteuer periodengerecht korrekt verbucht werden. Die notwendigen Abgenzungsbuchungen verursachen nicht selten enormen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.

Das aktuelle Update der ProDoku Buchhaltung nimmt Ihnen die aufwendigen Arbeitsschritte ab und ermöglicht auch unerfahrenen Buchhaltern die richtige Zuordnung.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung dieser Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr erfahren